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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines, abweichende Regelungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Jedenfalls mit Entgegennahme unserer Lieferung erkennt unser Abnehmer sie als allein verbindlich an. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Abnehmer herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt.  Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingung; andere Bedingungen, z. B. entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unseres Abnehmers werden nicht Vertragsinhalt, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich befristet sind. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auch Rechnungen oder von uns als verbindlich bezeichnete EDV-Ausdrucke gelten als schriftliche Auftragsbestätigung.

Entwürfe schriftlicher Vereinbarungen, telefonische oder mündliche Absprachen sowie Vereinbarungen mit unseren Vertretern erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Es bleibt vorbehalten, im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten die Tagespreise zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen. Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Lieferungen

Erfüllungsort ist das Werk in dem die vertragsgegenständliche Ware fertiggestellt wurde. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Ware versendet werden. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Verlusts geht auf den Abnehmer über, sobald wir die Ware an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen übergeben haben. Ist der Abnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB so findet § 475 Abs. 2 BGB hinsichtlich des Gefahrübergangs Anwendung.  Die Kosten des Versands trägt der Abnehmer. Wird von dem Abnehmer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

Soweit nicht ausschließlich Verbindlichkeit vereinbart ist, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich. Abrufaufträge und Liefereinteilungen bedürfen in jedem Falle schriftlicher Lieferzeit-Vereinbarungen. Teillieferungen sind – soweit sie für den Abnehmer zumutbar sind - zulässig und gelten als selbständige Geschäfte. Die zu liefernden Mengen können bis zu 10 % über- oder unterschritten werden. Bei Kleinaufträgen behalten wir uns die Berechnung einer Mindestmenge bzw. Mindestkostenpauschale vor.

Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 ZPO, das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, sonstige Zahlungsschwierigkeiten sowie Verzug des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern sowie sicherungshalber die Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Vorauszahlung für noch  offenen Lieferungen zu verlangen. Offene Forderungen werden in diesen Fällen zur sofortigen Zahlung fällig. Rücksendungen sind in jedem Fall im Voraus mit uns abzustimmen.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingerechte Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Abnehmers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzuges oder Nichtleistung oder ein Rücktrittsrecht setzen voraus, dass der Abnehmer uns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Auf Schadensersatz haften wir jedoch nur, soweit uns oder unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5. Werkzeuge und Vorrichtungen

Werkzeuge und Vorrichtungen, die von uns oder in unserem Auftrag von Dritten hergestellt werden, sind, in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise von unserem Abnehmer getragen werden.

6. Sicherheiten

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum.

Der Abnehmer ist bis auf Widerruf im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur Verarbeitung unserer Waren oder zu deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren berechtigt. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Vorbehaltsverkäufer. Für den Fall der Verarbeitung mit weiteren Sachen erwerben wir als Hersteller (Mit-)Eigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen. Im Falle der Vermischung oder Verbindung erwerben wir

(Mit-)Eigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der neuen einheitlichen Sache.

Der Abnehmer wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer und Einbruchdiebstahl versichern.

Der Abnehmer darf bis auf Widerruf im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die daraus hergestellten Sachen veräußern. Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen tritt uns der Abnehmer zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt in dem Umfang ab, der unserem (Mit-)Eigentumsanteil an der veräußerten Sache entspricht. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Falls zwischen uns und dem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo.

Der Abnehmer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Das Recht zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug werden wir nur widerrufen, wenn unser Abnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Es erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn unser Abnehmer uns nicht unverzüglich schriftlich mitteilt, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Er hat uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher. Soweit unsere Sicherheiten nach den vorstehenden Absätzen unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Verlangen unseres Abnehmers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Der Abnehmer darf, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die daraus hergestellten Sachen weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die vorgenannten Gegenstände beim Abnehmer verpfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Abnehmer sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Wir sind berechtigt, gegen Forderungen des Abnehmers mit allen Gegenforderungen aufzurechnen, die uns gegen den Abnehmer zustehen.

7. Zahlungen

Zahlungen werden, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. Ein vereinbarter Kassaskonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.

Soweit Forderungen an einen Dritten (z. B. die BFS finance GmbH, Verl,) abgetreten worden sind, wird dies dem Abnehmer unsererseits unverzüglich schriftlich angezeigt.  Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung in diesen Fällen nur an den von uns benannten Dritten erfolgen. Der Dritte wird namentlich und mit einer Bankverbindung auf der Rechnung an den Abnehmer benannt. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verzugszinsen (§ 288 BGB in seiner jeweils geltenden Fassung). Der Abnehmer ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Zur Aufrechnung oder Einhaltung von Zahlungen ist der Abnehmer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Schutzrechte

Für Schutzrechtsverletzungen haften wir nur, soweit bei vertragsgemäßer Verwendung unserer Ware Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und im Zeitpunkt der Lieferung veröffentlicht sind. Sofern wir nach vom Abnehmer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, steht der Abnehmer dafür ein, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Behauptet ein Dritter in einem solchen Fall, dass wir z. B. durch Herstellung oder Lieferung der Ware, ein Schutzrecht verletzen, so sind wir ohne nähere Prüfung berechtigt, vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte, unsere Tätigkeit einzustellen. Der Abnehmer verpflichtet sich, uns unverzüglich von bekanntwerdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten.

9. Gewährleistung und Haftung

a) Beanstandungen wegen mangelhafter und unvollständiger Lieferung sind bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, jedenfalls aber vor dem Einbau, der Weiterverarbeitung oder der Weiterveräußerung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, unter genauer Beschreibung der Mängel, schriftlich geltend zu machen.

b) Für Lieferungen und Leistungen übernehmen wir nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:

(aa) Für nicht unerhebliche Mängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, durch Ersatzlieferung oder durch Gutschrift auf, wobei wir in jedem Fall über die beanstandete Ware nach unserem Ermessen frei verfügen können. Ein Recht des Abnehmers auf Rückgängigmachung des Vertrags oder auf Herabsetzung des Kaufpreises besteht nur, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können oder fehlgeschlagen sind. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei unsere Haftung jedoch auf den Schaden begrenzt ist, vor dessen Eintritt unsere Zusicherung den Abnehmer schützen sollte. Weitergehende Ansprüche sind, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, ausgeschlossen.

(bb) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand oder zum Verwendungszweck (z. B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar; sie sind nur Richtwerte. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet sind und – im Falle des Kaufs nach Muster – Eigenschaften des freigegebenen Musters sind.

Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, keine Ansprüche des Abnehmers. Handelsübliche Abweichungen (z. B. in Qualität, Farbe, Stärke, Gewicht, Ausrüstung oder Musterung) bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(cc) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten gesetzliche Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.

c) Unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkungen in diesen Bedingungen haften wir für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB) nur, soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und dies den Abnehmer nicht in unangemessener Weise i.S.d. § 307 BGB benachteiligt. Dies gilt nicht, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Im Übrigen ist unsere Haftung beschränkt auf den nach dem Vertragszweck vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dabei können wir verlangen, dass nach Treu und Glauben auch Art, Umfang und Dauer der Geschäftsbeziehung sowie der Stückwert unserer Ware angemessen berücksichtigt werden. Die Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und für die Durchführung von Versuchen. Der Abnehmer ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung unserer Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.

d) Unsere Haftung für Personen- und Sachschäden nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

e) Die Regelungen des § 9 lit. a), b) lit. aa) und lit. c) finden auf Verträge mit Verbrauchern keine Anwendung.

10. Datenverarbeitung

Wir gehen davon aus, dass wir zur rationelleren Gestaltung des innerbetrieblichen Ablaufs auftragsbezogene Informationen und Daten in elektronisch verwalteten Dateien speichern und auswerten dürfen. Im Rahmen unseres Auftragsverhältnisses werden zur Erleichterung und Beschleunigung der Auftragsabwicklung Informationen und Daten auch auf elektronischem Wege ausgetauscht. Dabei ist bekannt, dass Daten, die über das Internet versendet werden, nicht zuverlässig gegen Zugriffe Dritter geschützt werden, verloren gehen, verzögert übermittelt oder mit Viren befallen sein können. Vereinbarungen über Verschlüsselungstechniken u.ä. werden auf ausdrücklichen Wunsch gesondert vereinbart. Wir setzen im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftstätigkeit und der Leistungserbringung im Auftragsverhältnis die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und sonstige rechtliche Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten um. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage, welche Sie unter [www.hufa.de] einsehen können. Unsere Auftragsbestätigungen und Rechnungen werden durch EDV erstellt (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf und sonstiger bilateraler und internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Köln, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist oder keinen eigenen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, die Hilfe jedes anderen zuständigen Gerichts in Anspruch zu nehmen.

Burscheid, 30.Mai 2022

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